Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen, Barbetrag, Abfindung, Einsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für mehrere Anträge im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens; Voraussetzungen der wirksamen Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags; Berücksichtigung einer für den Verlust des Arbeitsplatzes geleisteten Abfindung als Bestandteil des einzusetzenden ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § ... 115; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 1; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 4; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 5; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 6; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 7; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 8; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3; ; BSHG § 88
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligungsreife bei Prozesskostenhilfe mit Einreichung amtlicher Vordrucke - Abfindung als kleiner Barbetrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 07.11.2005 - 1 Ca 1594c/05
- LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Abfindung als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 -).Dieser Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 -).
- BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Grundsätzlich kann erst zu dem Zeitpunkt, in dem diesen Anforderungen genügt ist, Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden (BAG Beschl. v. 8.11.2004 - 3 AZB 54/03 - BAG-Report 2005, 379). - LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05).
- LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01
PKH; Abfindung; Eigenbeitrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05). - LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 1 Ta 93/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen , Anrechenbarkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Dieser Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97
Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
- LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
Anforderungen an die Form eines PKH-Antrags
Ein wirksamer Prozesskostenhilfeantrag ist erst dann gestellt, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein 04.01.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 60/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 1 Ta 135/08
Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, Erklärung über die …
Grundsätzlich kann erst zu dem Zeitpunkt, in dem diesen Anforderungen genügt ist, Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden (BAG Beschl. v. 8.11.2004 - 3 AZB 54/03 - BAG-Report 2005, 379; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 04.01.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2017 - 6 Ta 67/17
Prozesskostenhilfe, Versagung, Ratenzahlungsanordnung, Erklärung über die …
Ein wirksamer Prozesskostenhilfeantrag ist erst dann gestellt, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2014 - 3 Ta 75/14
Prozesskostenhilfe - wirksame Antragstellung
Ein wirksamer Prozesskostenhilfeantrag ist nach ganz herrschender Meinung erst gestellt, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht ist (vgl. nur LAG Schleswig-Holstein vom 04.01.2006 - 2 Ta 268/05). - LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2014 - 4 Ta 111/14
Prozesskostenhilfe, Versagung, Prozesskostenhilfeantrag, Formular, Vordruck, …
Ein wirksamer Prozesskostenhilfeantrag ist nach ganz herrschender Meinung erst gestellt, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht ist (vgl. nur LAG Schleswig-Holstein vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.5.2014 - 3 Ta 75/14 -).